Liquidation von Unternehmen
Abgrenzung der Voraussetzungen solventer oder insolventer Liquidation
Liquidationen von Unternehmen übernehmen wir sowohl als Berater als auch von Amts wegen als gerichtlich bestellte Abwickler (Liquidatoren). Letzteres nach vorheriger Absprache mit den verantwortlichen Organen oder auch den interessierten Gesellschaftern oder Aktionären. Eine wichtige Voraussetzung für jede Übernahme einer Liquidation ist zunächst die Beurteilung des Sachverhalts. Hierbei kommt es auf die Ermittlung der im Rahmen der Liquidation abzuwickelnden Auftrags- und Rechtsverhältnisse an. Von besonderem Interesse sind das Eigenkapital, offene Forderungen und Verbindlichkeiten, der Bearbeitungsstand der handels- und steuerrechtlichen Angelegenheiten sowie die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung mit dem Schwerpunkt lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Meldungen.

Ein Unternehmen aufgrund Beschluss der Gesellschafter-/Aktionärversammlung oder Satzung still zu liquidieren setzt voraus, dass keine gesetzliche Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrags besteht. Wenn nicht genügend liquide Mittel zur Bedienung fälliger Verbindlichkeiten oder liquidierbares Vermögen zur Bedienung weiterer, insgesamt noch zu berücksichtigender Verbindlichkeiten vorhanden ist, liegt ein deutlicher Anhaltspunkt für eine Insolvenz vor. Wir prüfen die drohende Handlungsunfähigkeit im finanzwirtschaftlichen Bereich, verbunden mit Insolvenzgefahren. Für diesen Fall legen wir Ihnen eine Grundberatung einschließlich Vorprüfung Überschuldung/ Zahlungsunfähigkeit sowie Analyse verwirklichter/drohender Haftungspotentiale mit strategischer Entscheidungshilfe nahe.

Was in einem Grenzfall zwecks Haftungsvermeidung, -begrenzung gesetzlicher Vertreter, Einzelunternehmer, Gesellschafter, Bürge und Grundschuldner zu tun ist, vermitteln wir auf Wunsch ebenfalls.

Wir geben Ihnen unter Abwägung sämtlicher Interessen und zu beachtenden Rahmenbedingungen Entscheidungshilfen zur Liquidation und Unterstützung bei deren Umsetzung.