Erläuterung Sachverständigengutachten

Sachverständigengutachten
Gutachten und sachverständige Aussagen fertigen wir ständig für Gerichte und private Auftraggeber. Vor einer Beauftragung als Sachverständiger/ Gutachter zur Feststellung einer Insolvenz empfehlen wir eine Grundberatung

Gegenstand eines Gutachtens können vielfältige Fallgestaltungen sein:

   · Vermeidung oder Verwirklichung strafbaren Handelns,
   · Vermeidung oder Verwirklichung gesellschafts-, steuer- oder sozialversicherungssrechtlicher
     Haftung,
   · Beurteilung bestehender oder zu gestaltender Sicherheiten, auch im Verhältnis zu weiteren
     Sicherheiten weiterer Gläubiger,
   · die konkreten Voraussetzungen für und gegen deren erfolgreiche Durchsetzung,
   · Sanierung/ Restrukturierung, rechtliche Wirkung von: Liquiditätsschöpfung und -stärkung durch
     Stundungen und/oder (Teil-) Erlass von Forderungen, Factoring, Veräußerung nicht
     betriebsnotwendigen Vermögens, Sale and Lease Back, Sanierungsdarlehen, Zufluss neuen
     Kapitals (Venture-, Mezzanin-, Risikokapitalgeber), stille Beteiligungen,
     Wandelschuldverschreibungen, Sanierungsgenusscheine, Umwandlung von Verbindlichkeiten in
     Eigenkapital, Rangrücktritt, Schuldübernahme, Kapitalherabsetzungen kombiniert mit einer
     Kapitalerhöhung sowie weiterer Alternativen im Bereich der Umwandlungen (Verschmelzung
     und Spaltung),
   · Risiken und Zeitpunkt bei einem Kauf aus einer Insolvenz,
   · Rechtssichere Gestaltungen unter Meidung von Anfechtungen durch potentielle
     Insolvenzverwalter/Treuhänder oder Gläubiger
   · usw.