Insolvenz Sanierung Insolvenzberatung in Frankfurt am Main
Insolvenz Sanierung Insolvenzberatung in Frankfurt am Main Insolvenz Sanierung Insolvenzberatung in Frankfurt am Main - HOME Insolvenz Sanierung Insolvenzberatung in Frankfurt am Main - SITEMAP Insolvenz Sanierung Insolvenzberatung in Frankfurt am Main - IMPRESSUM Insolvenz Sanierung Insolvenzberatung in Frankfurt am Main - KONTAKT
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Insolvenz Sanierung Insolvenzberatung in Frankfurt am Main GABEL LAW CONSULTING
Bildung eines vorläufigen Gläubigerausschuss
- ESUG, Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen -
Nach § 22a Abs. 2 (lnsO) kann die

Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses durch

   · den Schuldner,
   · den vorläufigen Insolvenzverwalter oder
   · einen Gläubiger

gerichtlich beantragt werden. Bei Erreichen zweier von drei Schwellenwerten (4,84 Mio. Euro Bilanzsumme, 9,68 Mio. Euro Umsatzerlöse und/oder 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt) ist das Gericht verpflichtet, einen vorläufigen Gläubigerausschuss einzusetzen.

Im Gläubigerausschuss sollen gemäß § 67 Abs. 2 lnsO absonderungsberechtigte Gläubiger, Insolvenzgläubiger mit den höchsten Forderungen und Kleingläubiger sowie ggf. Arbeitnehmergläubiger vertreten sein. Der

   · vorläufige Gläubigerausschuss hat insbesondere bedeutende Mitspracherechte bei der Auswahl
     des Insolvenzverwalters.

Ansonsten hat er dieselben Befugnisse, wie der bei Verfahrenseröffnung vom Gericht eingesetzte Gläubigerausschuss. So kann ein Gericht von einem einstimmigen

   ·Vorschlag des Ausschusses nur bei fehlender Eignung des Verwalters abweichen.

Die Mitgliedschaft im Ausschuss ist grundsätzlich auch solchen Gläubigern möglich, die erst mit Verfahrenseröffnung eine Gläubigerstellung erlangen.

Die Erfolgsaussichten des Verfahrens hängen im Wesentlichen auch davon ab, dass Gläubiger von ihren Antrags- und Teilnahmerechten im Rahmen des vorläufigen Gläubigerausschusses aktiven Gebrauch machen.       

Beratungsangebot

   · Gläubigervertretung in (vorläufigen) Gläubigerausschüssen
   · Gründung von Gläubigerausschüsse
   · Insolvenzverwaltung auf Vorschlag von Gläubigern oder insolventen Unternehmen
Insolvenz Sanierung Insolvenzberatung in Frankfurt am Main Insolvenz Sanierung Insolvenzberatung in Frankfurt am Main DRUCKEN Insolvenz Sanierung Insolvenzberatung in Frankfurt am Main TOP
Insolvenz Sanierung Insolvenzberatung in Frankfurt am Main
       
       
Kanzlei Insolvenzberatung Gläubigerberatung Aktuelles
Profil Grundberatung Insolvenz Grundberatung Gläubiger ESUG
Beratungsphilosphie Beratungsunterlagen Sicherheiten Gestaltung Vorläufiger Gläubigerausschuss
Verfasser Beratung im Vorfeld Stundung und Erlass Schutzschirmverfahren
André K. Gabel Insolvenzprüfung Gläubigervetretung Eigenverwaltung
Referenzen Sanierung Restrukturierung Planverfahren Neuerungen
  Liquidation Überschuldung
Vorbereitung Insolvenzantrag Gutachten
Grundberatung Kauf aus Insolvenz Insolvenzgutachten  
Treuhandlösungen Insolvenzgutachten Bsp.  
Honorar Haftungsvermeidung Sachverständigengutachten  
Insolvenzstrafrecht Sachverständigengutachten Bsp.  
Home Schuldenbereinigung Bescheinigung § 270b InsO
Kontakt Verbraucherinsolvenz    
Impressum Restschuldbefreiung    
Disclaimer Beratung nach Eröffnung Erste Hilfe  
Sitemap Richtiges Verhalten  
  Vordrucke Unternehmensinsolvenz  
    Vordrucke Verbraucherinsolvenz  
    Wichtige Links